ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Es wird immer ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen. Zu dem vertrag gehören Unterlagen wie z.B. Hausordnung und Gebrauchsanweisungen. Außerdem wird immer eine Kaution direkt beim Vermieter auf der Kreditkarte reserviert wie da auch bei Hotels der Brauch ist. Sollten Differenzen zwischen der Deutschen, Dänischen und Englischen Version geben, gilt ausschließlich der Ausgabe, die beim Abschluss des Vertrages eingegangen ist.

VERMIETER:

Relax Holidays in Denmark – To See You (2CU)
Hanne und Kurt Jürgensen
Mølleparken 81, DK-6240 Løgumkloster
Hanne: +45 2077 3175
Kurt +45 4033 3175
Email: mail@2cu.dk
Homepage: www.2cu.dk

Mieter = Der Kunde, der das Ferienhaus mietet (Lejer/Renter/Tenant)
Vermieter = Vermieter des Ferienhauses


ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Nach Vertragsabschluss, die elektronisch vorgenommen wird, erhält der Mieter per E-Mail vom Vermieter die Bestätigung, dass der Mietertrag akzeptiert ist. Außerdem erhält der Mieter die Informationen/Anlagen zum Mietvertrag. Diese Vertragsbedingungen gelten für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag. Die Vermietung des Ferienhauses erfolgt immer nach den nachstehenden Bedingungen der Vereinbarung, die zusammen mit zusätzlichen Informationen die vertragliche Grundlage zwischen dem Vermieter und dem Mieter bilden.

Der Vermieter muss sofort kontaktiert werden, wenn etwas Kaputt ist oder es ein Problem/Beschwerde gibt, da ansonsten die Kosten hierfür der Mieter trägt.

§ 1. Der Mietvertrag

Der abgeschlossene Mietvertrag ist verbindlich und beinhaltet das besagte Ferienhaus und seine Spezifikationen.

Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter müssen schriftlich sein, um gültig zu sein. Eventuelle Änderungen noch Missverständnisse machen nicht die übrigen Bestimmungen der Vertragsbedingungen, weder einzeln noch vollständig, für nichtig.

§ 2. Teilnehmer / Nutzung des Mietgegenstandes

Das Ferienhaus darf nicht von mehreren Personen als Normiert und der im Mietvertrag angegebenen Personen genutzt werden. Die Anzahl der Personen umfasst auch Kinder, unabhängig vom Alter, sowie Tiere.

Die Vereinbarung über die Abhaltung von Zusammenkünften mit mehreren Teilnehmern als im Mietvertrag angegeben, muss mit dem Vermieter vereinbart werden.

Das Aufstellen von Zelte, Wohnwagen, Wohnmobils oder ähnliches ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, Brennholz auf dem Mietgrundstück für die Verwendung in einem Holzofen zu sammeln und anzuwenden.

§ 3. Reinigung / Verantwortung

Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Ferienhaus und Außenumgebung zu reinigen und muss dies am Ende des Mietverhältnisses in ordentlichem und gereinigtem Zustand verlassen. Wenn die Reinigung im Mietpreis enthalten ist oder zugekauft wird, muss das Ferienhaus und das Grundstück in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden gemäß Checkliste für „Schlussreinigung“. Jegliche fehlende Reinigung bei Abreise (Schätzung des Vermieters) erfolgt auf Kosten des Mieters. Die Schlussreinigung kann in den meisten Fällen beim Vermieter bestellt werden. In diesen Fällen muss die Endreinigung gemäß der Checkliste „Schlussreinigung“ gemacht werden.

Der Mieter ist aus Haftungsgründen nicht berechtigt, diese Reinigungspflichten auf Dritte zu übertragen. Es gibt eine Checkliste für die Schlussreinigung in den Ferienhäusern die eingehalten werden müssen.

Der Mieter ist für alles verantwortlich, was sich während der Mietzeit im Ferienhaus befindet. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Nicht mitgeteilte Schäden vor der Abreise werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, werden so schnell wie möglich behoben und müssen vor der Abreise vom Mieter ersetzt werden. Es wurde keine Versicherung abgeschlossen, die die Person oder das Eigentum des Mieters während der Mietzeit abdeckt, es sei denn, dies ist im Mietvertrag angegeben.

§ 4. Zahlung und Stornierung

Die Zahlung für den Aufenthalt erfolgt direkt an die Vermieter oder die Vermieter Agentur/Büro. Sind einzelne individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen, so werden diese vor der Abreise direkt mit dem Vermieter abgerechnet. Alle Preise werden per E-Mail bestätigt.

Bei Mietung durch eine Agentur/Büro gelten die Stornierungsbedingungen der Agentur bzw. des Büro’s (z.B. Airbnb).

Bei einem Mietvertrag direkt mit dem Vermieter gelten folgende Storno-/ Rücktrittsbestimmungen:
• Von der Buchung bis 60 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 5% des Mietpreises an den Vermieter, doch mindestens €50,-.
• Bis 59-50 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 20% des Mietpreises an den Vermieter, doch mindestens €70,-.
• Bis 49-35 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 33% des Mietpreises an den Vermieter, doch mindestens €70,-.
• Bis 34-14 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 75% des Mietpreises an den Vermieter, doch mindestens €70,-.
• Ab 13 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 90% des Mietpreises an den Vermieter, doch mindestens €70,-.

§ 5. Beschwerden

Sollte es zu Beschwerden im Zusammenhang mit dem gemieteten Ferienhaus kommen, ist dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei Reklamationen im Zusammenhang mit der Reinigung muss der Vermieter unverzüglich nach der Unterkunft informiert werden. Andernfalls haftet der Mieter für Mängel, gemäß § 3. Wir empfehlen Fotodokumentation zu machen.

Mieter können – auch in Ferienhausbereichen – unerwartet den Lärm durch Bau, Verkehr oder dergleichen ausgesetzt sein. Militärische Übungsbereiche können sich auch in der Nähe einzelner Ferienhäuser befinden. Der Vermieter des Ferienhauses kann nicht für Lärmbelästigung haftbar gemacht werden. Ist im gemieteten Ferienhaus Lärm durch Gäste in anderen Ferienhäusern störend, ist die Polizei unter der Telefonnummer +45 5642 7910 (= 0045 5642 7910) anzurufen. Für Dänische Gäste ist die Nummer 114.

Der Vermieter kann nicht im Falle eines Insektenbefalls auf das Ferienhaus oder dem Grundstück sowie bei Diebstahl, Beschädigung oder dergleichen im Zusammenhang mit der Miete des Ferienhauses haftbar gemacht werden.

§ 6. Höhere Gewalt und/oder außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände, einschließlich Pandemien

6.1. Wenn der Vermieter aufgrund höherer Gewalt und/oder außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Dürre usw., an der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erheblich gehindert ist oder wird ungewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Grenzschließung oder Schließung definierter geografischer Gebiete, Nahrungsmittelknappheit oder Rationierung, Verkehrsbedingungen, Aussetzung des Devisenhandels, Streik oder Aussperrung, ist der Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt und der Mieter ist dann für die Nichterfüllung des Mietverhältnisses verantwortlich, unabhängig davon, ob höhere Gewalt oder die bei Abschluss des Mietverhältnisses außergewöhnliche Ereignisse oder Umstände vorhersehbar waren. Im Falle solcher höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände ist der Vermieter berechtigt, die vom Mieter bereits gezahlten Mietbeträge einzubehalten.
Bei Miete durch eine Agentur gelten deren Bestimmungen und wenn diese Situation nicht geregelt ist, die Bedingungen des Vermieters.

6.2. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Veränderungen von Bedingungen, die nicht das Ferienhaus selbst betreffen, ebenso wenig hat der Vermieter eine Verschlechterung des Ferienaufenthaltes infolge solcher Umstände zu vertreten, auch in Form von, aber nicht beschränkt auf Straßen und/oder Bauarbeiten in der Nähe des Ferienhauses, Stromausfälle, Schließung von Geschäften, Einrichtungen etc., geänderte Öffnungszeiten, geänderte Bademöglichkeiten inkl. Badeverbote, geänderte Angelrechte und klimatische Bedingungen, z.B. aber nicht nur, in der Form von Überschwemmungen, Heide- und Waldbränden sowie Wasserknappheit.

§ 7. Vermieter als Vermittler

Kann ein Mietvertrag wider Erwarten aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, z.B. durch Verkauf, Zwangsversteigerung, Verzug des Vermieters oder dergleichen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Rückzahlung von irgendwelchen bereits bezahlte Miete, wenn es nicht möglich ist, ein anderes ähnliches Ferienhaus in der gleichen Gegend und in der gleichen Preisklasse anzubieten.

§ 8. Jugendgruppen

Leider vermieten wir nicht an Jugendgruppen, in denen alle unter 25 Jahre sind.

Sollten Sie dennoch buchen, ohne anzugeben, dass es sich um eine Jugendgruppe handelt, weisen wir darauf hin, dass der Vermieter berechtigt ist:

• die Buchung abzulehnen, ohne die bezahlte Miete zurückzuerstatten
• von der Schlüsselübergabe abzusehen, ohne die bezahlte Miete zurückzuerstatten
• die Zahlung einer Kaution von bis zu € 500 pro Person zu verlangen, wenn die Buchung ausnahmsweise akzeptiert wird

Ein Paar unter 25 Jahren ist keine Gruppe und fällt daher nicht unter die obige Regel.

§ 9. Druckfehler

Vermieter macht Vorbehalt für eventuelle Bild-, Preis-, Daten- und Druckfehler.

§ 10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist entweder das Gericht in Sonderburg, Dänemark oder das vom Vermieter im Mietvertrag genannte Gericht.
Klageweg für Beschwerden

Wenn Sie mit Ihrer Vermietung des Ferienhauses unzufrieden sind, müssen Sie sich zuerst an den Vermieter wenden. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, können Sie sich über einen Anwalt beschweren.
Weiteres

Ein Rücktrittsrecht besteht bei der Erbringung von Dienstleistungen in Form einer Beherbergung nicht, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, an welchem Datum oder in welchem bestimmten Zeitraum die betreffende Leistung zu erbringen ist.

Stand 07-01-2023